Bürgerportal für Stuttgart Bad Cannstatt
Die Landeshauptstadt nimmt die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Stuttgart zur Rechtswidrigkeit eines Gebührenbescheids nach einer verdachtsunabhängigen Vor-Ort-Waffenkontrolle zur Kenntnis.
Welche Konsequenzen sich daraus für das anhängige Verfahren und weitere 110 offene Widerspruchsverfahren wegen der Gebührenhöhe ergäben oder ob die Gebührensatzung der Stadt bei verdachtsunabhängigen Vor-Ort-Waffenkontrollen angepasst werden muss, kann erst geprüft und bewertet werden, wenn der Stadt die Urteilsgründe vorliegen.
Mit der schriftlichen Urteilsbegründung wird innerhalb der nächsten Wochen gerechnet.
Das man die Grunderwerbsteuer umgehen kann haben vor allen große Unternehmen erkannt. Die machen eine GmbH auf und bringen die Immobilie darin ein. Bei großen Immobilien sind die Kosten zu vernachlässigen. Im Falle eines Verkaufs wird dann die gesa.....
mehr Infos