Mehr Unterstützung für von Gewalt betroffene Frauen geforder
m Sozial- und Gesundheitsausschuss vom 22. Juni ist eine Bedarfsanalyse über das Beratungs- und Hilfeangebot in Stuttgart für von Gewalt betroffene Frauen und deren Kinder vorgestellt und diskutiert worden.
Alle Bereiche des dreigliedrigen Hilfesystems, bestehend aus den beiden Frauenhäusern, den zwei Fachberatungsstellen und der Fraueninterventionsstelle, verzeichnen eine erhöhte Nachfrage betroffener Frauen nach konkreter Unterstützung.
In den letzten Jahren haben sich die Aufgaben in der Begleitung der Frauen und ihrer Kinder sowie die gesetzlichen Rahmenbedingungen in einer Weise geändert, dass der Beratungsbedarf die vorhandenen Kapazitäten überschreitet. Die Frauenhäuser und Beratungsstellen fürchten, dass ohne das Aufstocken von Personalstellen selbst Basisaufgaben nicht mehr im erforderlichen Umfang und dem notwendigen engen Zeitrahmen erledigt werden können.
Die Lebenssituationen von Frauen, die Zuflucht in einem Frauenhaus suchen, sind schwierig und komplex. Mit dem oft überstürzten Verlassen der Wohnung sind bestehende soziale Bezüge gekappt, die Arbeit gefährdet, die Zukunft ungewiss. Die Zahl der Frauen, die zusätzlich noch Probleme wie Schulden, Sprachdefizite oder einen unklaren Aufenthaltsstatus mitbringen, hat sich in den letzten zehn Jahren in Stuttgart verdoppelt. Rechtliche Reformen wie das Gewaltschutzgesetz oder das Gesetz zur Reform des Verfahrens in Familiensachen sowie die Änderungen im Sozialgesetzbuch (SGB) II machen in großem Umfang Unterstützung bei den unterschiedlichen Antragstellungen notwendig.
„Der Paradigmenwechsel im Umgang mit häuslicher Gewalt in unserer Gesellschaft hat zur Folge, dass immer mehr Frauen den Mut finden, sich aus der Gewaltbeziehung zu befreien und professionelle Hilfe zu suchen“, sagte die Bürgermeisterin für Soziales, Jugend und Gesundheit, Gabriele Müller-Trimbusch. Die Zahl der Anfragen bei den beiden Frauenberatungsstellen hat sich in den vergangenen Jahren verdoppelt. „Wir haben in Stuttgart ein differenziertes Hilfesystem. Aber unsere Beratungsstelle hatte im vergangenen Jahr etwa 600 Anfragen von betroffenen Frauen. Aufgrund dieser großen Zahl Ratsuchender bei gleichbleibender Personalkapazität kann ein anderes, ebenfalls wichtiges Arbeitsfeld - die „nachgehende Beratung“ - längst nicht mehr im gewünschten Umfang geleistet werden“, zog die Sozialbürgermeisterin Bilanz.
Zur Deckung der allerwichtigsten Beratungsbedarfe müsste jedes Frauenhaus eine weitere Vollzeitkraft einstellen. Damit wäre auch eine regelmäßige Einzel- und Gruppenarbeit für die Kinder wieder möglich, die mit ihrer Mutter aus der von Gewalt geprägten Situation geflohen sind.
Weitere 1,75 Stellen wären für die Unterstützung der Arbeit in den Beratungsstellen und der Fraueninterventionsstelle erforderlich.
„Die Sozialverwaltung unterstützt die Anliegen der Institutionen, die sich um von Gewalt betroffene Frauen und ihre Kinder kümmern, in vollem Umfang“, unterstrich die Sozialbürgermeisterin. „Der neu gewählte Gemeinderat wird sich mit diesem Thema sicher engagiert auseinandersetzen.“ Artikel lesen
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