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Das Landgericht Braunschweig hat heute in zwei Verfahren (5 O 1110/11 und 5 O 2894/11) die Schadensersatzklagen gegen die Porsche Automobil Holding SE, Stuttgart, abgewiesen. In den beiden Verfahren hatten die Kläger Schadenersatzansprüche von zusammen rund 4,7 Millionen Euro behauptet.
Die Porsche SE begrüßt die beiden erstinstanzlichen Urteile des Landgerichts Braunschweig und sieht sich in ihrer Rechtsauffassung bestätigt. Die Porsche SE hält die durch diverse Spekulanten behaupteten Schadensersatzansprüche für unbegründet und die in den USA anhängig gemachten Klagen für unzulässig und unbegründet.
Die Wiedereröffnung erfolgt selbstverständlich unter Berücksichtigung aller geltenden Vorgaben und Hygienevorschriften: Für die Gäste steht Desi.....
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